Zollagentur in Hamburg 
Fiskalvertretung

Wir verfügen über erforderlichen Genehmigungen und Bürgschaften, die uns eine optimale Umsetzung der Transportprozedur im gesamten EU-Gebiet  ermöglichen. 

Wenn Sie einen Weitertransport Ihrer unverzollten Ware wünschen - innerhalb Deutschlands oder in ein anderes EU-Land - so sind wir in der Lage das Versandverfahren T1 zu eröffnen und die Transitsendung an deren endgültigen Bestimmungsort zu schicken. 

Die auf dem Seeweg in Hamburg ankommende Ware, die der Zoll- und Zulassungsprozedur erst im lokalen Zollamt innerhalb Deutschlands oder in einem anderen EU-Mitgliedsland unterzogen werden soll, unterliegt in Hamburg nämlich der so genannten Versandverfahren. 

Durch entsprechende Software nutzen wir in diesen Zusammenhang das elektronische

NCTS-System (New Computerized Transit System), welches heutzutage in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und in der Schweiz verwendet wird. Einen großen Vorteil dieses Systems stellt die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung relevanten Daten dar, z.B. der Information über die Ankunft der Ware an deren Bestimmungsort oder über die Beendung des Versandverfahrens. Diese vereinfacht und beschleunigt die Transitabfertigung in hohem Maße. Mittels NCTS werden darüber hinaus die Versandscheine T1 und T2 ausgestellt. 

Unser Service: 

  • Transitabfertigung mittels NCST
  • Absicherung der Zoll- und Steuerforderungen für die Transportdauer auf dem gesamten EU-Gebiet
  • Anmeldung zum Versandverfahren T1, T2